Der neue Überblick des Obersten Gerichtshofs (im Folgenden – OGH) bezüglich der Besteuerung weist auf neue Bestimmungen hin, an die sich sowohl Unternehmer als auch die Finanzbehörden halten sollten. In diesem Artikel erläutern wir, wie wir der Meinung sind, dass die Bestimmungen des Überblicks in der Praxis der Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde genutzt werden können.
Detaillierte Überprüfung und Geschäfte
Der OGH stellte fest, dass von Unternehmen, die Geschäfte in kleinem Umfang tätigen, nicht derselbe Grad an Sorgfalt gefordert werden kann wie von Marktteilnehmern, die mit teuren Vermögenswerten arbeiten.
Unternehmen sollten sich lediglich vergewissern, dass der Vertragspartner in der Lage ist, die Verpflichtung selbständig zu erfüllen oder unter Hinzuziehung eines Dritten. Sie können betriebswirtschaftliche und/oder steuerliche Berichte anfordern, deren Personalressourcen und Verträge mit Dritten überprüft werden. Dies sind gewöhnliche Handlungen im Rahmen des Dokumentenverkehrs, wenn ein Unternehmen beispielsweise Reinigungsdienste, Speditionsleistungen anfordert oder Büromaterial kauft.
Wir empfehlen, in den internen Richtlinien die Bedeutung der Geschäfte und die entsprechend angeforderten Dokumente festzulegen. Der OGH betont, dass die Finanzbehörden die Bedeutung und Besonderheit des Geschäfts berücksichtigen müssen, und wenn Sie vom Vertragspartner Dokumente erhalten haben, die die Realität der Ressourcen bestätigen, gilt die Vermutung der ordnungsgemäßen Sorgfalt. So ist beispielsweise das Unternehmen in einem solchen Fall nicht verantwortlich für das Vorhandensein einer Steuerlücke beim Vertragspartner, und die Finanzbehörde muss den Nachweis für eine Absprachenführung erbringen und die Vermutung widerlegen.
Gegensätzliche Schlussfolgerungen von zwei Finanzämtern
Der OGH weist darauf hin, dass im Falle von widersprüchlichen Meinungen der Finanzämter zu Fragen des Erhalts ungerechtfertigter Steuervorteile, wenn Ihnen vorgeworfen wird, solche Vorteile zu ziehen, empfohlen wird, sich mit den Vertragspartnern in Verbindung zu setzen und deren Finanzämter zu konsultieren. Im Falle von abweichenden Positionen sollten Sie im Gericht auf die Einheitlichkeit der Meinung der staatlichen Behörde hinweisen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies lediglich ein Argument zugunsten Ihrer Position ist, ein zusätzlicher Grund, der die Position stärken kann.
Steuerliche Rekonstruktion und Vermittlungsunternehmen
Der OGH stellte fest, dass die Steuerbehörde, die von den realen Einzelheiten des Geschäfts Kenntnis erlangt, im Beispiel die Bekanntgabe von Daten über den tatsächlichen Lieferanten und den Preis berücksichtigt, diese Daten für die steuerliche Rekonstruktion heranziehen muss.